Ab dem 10. Dezember 2020 werden durch Allgemeinverfügung des Landrates alle Sporthallen und anderen Sportstätten im Landkreis für den Freizeit- und Breitensport geschlossen. Das betrifft auch den Trainings- und den Wettkampfbetrieb.
Laut neuer Landesverordnung der Landesregierung M-V vom 31.10.2020 ist der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) gestattet.